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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier sind verschiedene Möglichkeiten für deine Anmeldung bei uns verfügbar. Falls du nicht die Zeit hast, persönlich in unserer Filiale vorbeizukommen, kannst du gerne deine Anmeldung hier Online abschicken. Bitte beachte, dass deine Anmeldung damit noch nicht verbindlich ist. Wir bereiten jedoch alle erforderlichen Unterlagen für dich vor. Du kannst dann den Vertrag in unserer Filiale vor Ort unterzeichnen und den weiteren Ablauf mit unserem freundlichen Büroteam besprechen.
Alternativ kannst du auch direkt in die Filiale gehen und dich persönlich anmelden. Bitte denke daran, deinen Personalausweis und gegebenenfalls deinen bereits vorhandenen Führerschein mitzubringen. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen erhältst du dann von uns
Sobald du dich in einer unserer Filiale angemeldet hast und den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, kannst du nach Zahlung des Grundbetrags direkt mit dem theoretischen Unterricht beginnen.
Um die Führerscheinklasse B regulär zu erwerben, sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden erforderlich, wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach deinem individuellen Können.
Die Unterlagen die wir von dir benötigen sind: Erste Hilfe + Sehtest + Passbild
Bei Ausländischen Führerscheinens wird auch eine Übersetztung des Führerschein notwendig.
Wenn du im Besitz eines europäischen Führerscheins oder eines Führerscheins aus einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (einschließlich Island, Liechtenstein und Norwegen) bist, ist keine Umschreibung erforderlich. Falls du deinen Führerschein in einem anderen Land erworben hast, ist eine Umschreibung notwendig. Die Notwendigkeit einer theoretischen und praktischen Ausbildung sowie von Prüfungen hängt von den Bestimmungen des Landes ab, in dem du den Führerschein erworben hast. Das Straßenverkehrsamt kann dir hierzu genauere Informationen geben
Die theoretische Prüfung kann beim TÜV auf insgesamt zwölf Fremdsprachen absolviert werden. Diese sind folgende: Spanisch, Italienisch, Französisch, Serbo-Kroatisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Portugiesisch, Griechisch, Polnisch, Rumänisch und Englisch. Solltest Du Dich dafür entscheiden, die Prüfung auf einer der oben genannten Sprache abzulegen, muss dies bereits beim Antrag im Rathaus vermerkt werden.